Generalübernehmer*in

Beim Bau einer Immobilie übernimmt der/die Generalübernehmer*in die Vorbereitung und Durchführung auf eigenem Namen und Rechnung. Es werden für die Bauleistungen ausschließlich Subunternehmer*innen beauftragt. Zudem gehört das Grundstück nicht dem/der Generalübernehmer*in, sondern dem/der Bauherr*in. Ein*e Totalübernehmer*in ist ein*e Generalübernehmer*in, der/die auch Planungsleistungen vollbringt.