Garagen-Mietvertrag

Ist die Garage nicht im den Wohnungsmietvertrag eingeschlossen, kann ein eigener Garagen-Mietvertrag vereinbart werden. Nur dann kann auch die Miete für die Garage separat zu der Miete der Wohnung erhöht werden. Ansonsten ist dies nicht gestattet, selbst wenn Erstere separat auf ein anderes Konto überwiesen wurde oder eine andere Adresse zur Mietwohnung hat, obwohl die Garage im Mietvertrag Bestandteil dieser ist.

Eine Kündigung kann sich ebenfalls nicht nur auf einen Teil des Mietvertrags beziehen. Wird ein einheitlicher Mietvertrag gekündigt, wird also automatisch jeder Bestandteil gekündigt. Sollte die Möglichkeit der separaten Kündigung offen gehalten werden, muss dies ausdrücklich im Vertrag kenntlich gemacht werden.