Altbaumodernisierung

Unter diesem Begriff versteht man die Modernisierung eines bereits bestehenden Gebäudes.

Ziele der Altbaumodernisierung sind unter anderem:

– Verbesserung der Energiebilanz

– Erneuerung des elektrischen Systems

– Erneuerung der Rohrleitungen

Unabhängige Bausachverständige können vor dem Kauf eines zu renovierenden Altbauobjektes den Umfang der notwendigen Arbeiten ermitteln. Bei der Finanzierung der Modernisierung kann eine Förderung vom FfW beantragt werden.

Zu beachten sind folgende Regelungen:

– Denkmalschutzgesetz

– Energieeinsparverordnung

– Baugesetzbuch

– 1. Bundesimmisionsschutzverordnung

– Landesbauordnung

– örtliche Bebauungspläne der Gemeinden