Eigentumswohnung
Offiziell handelt es sich bei der sogenannten Eigentumswohnung um Wohnungseigentum innerhalb einer Immobilie, das das Sondereigentum oder Alleineigentum einer Wohnung einschließt. Dieses besteht im Zusammenhang mit einem Mitanteil an einem Gemeinschaftseigentum.
Die umgangssprachlich genutzte „Eigentumswohnung“ bezieht sich hierbei auf das Eigenheim in dem Mehrfamilienhaus.
Während sich die Eigentumswohnung auf das Objekt an sich bezieht, ist mit Wohnungseigentum der rechtlichte Inhalt des Objekts gemeint.