Anderkonto

Anderkonto oder auch Treuhandkonto wird von einem Notar geführt für die Zeit der Abwicklung des Immobiliengeschäfts. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf dieses Konto.
Der Notar „bewacht“ dieses dann solange, bis alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind.

Der Notar verlangt eine Gebühr für die Führung eines Anderkontos.