Einbauküche in der Mietwohnung

In einer Mietwohnung kann das Befestigen einer Einbauküche Modernisierungsmaßnahme darstellen, wodurch der/die Vermieter*in eine Mieterhöhung verlangen kann.

Allerdings gilt dies nur, wenn noch keine Einbauküche vorhanden ist. Der/die Mieter*in muss einer modernen Einbauküche an Stelle einer 20 Jahre alten funktionierenden nicht zustimmen, da dies nicht unter Modernisierung der Immobilie fallen würde. Somit kann der/die Vermieter*in keine Miererhöhung fordern.

Ist eine Einbauküche in der Wohnung älter als 25 Jahre, kann kein Schadensersatz bei Beschädigung durch den/die Mieter*in vorgenommen werden, da die Nutzungsdauer offiziell verbraucht ist.