Exposé

Ein/e Makler*in untersteht der Informationspflicht für Kauf- und Mietinteressenten. Diese kann er/sie mit Hilfe des Exposés nachkommen. Es beinhaltet die genaue Beschreibung einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung, die der Besichtigungskontrolle untersteht. Zudem wird durch das Exposé eine gewisse Martktransparenz geschaffen sowie eine Objekt- oder Firmenwerbung betrieben.

In der Regel werden im Exposé die Gebäude- und Grundstücksbeschreibung, die Lage und Immobilienangebotsdaten, sowie eine Beschreibung der Wert- und Nutzungsdaten beschrieben. Die Provisionsbedingungen des/der Makler*in können, müssen aber nicht, im Falle eines Immobilienkaufs angegeben werden. Die Beschreibung sollte zudem der Wirklichkeit entsprechen und jene Informationen betont werden, die die Zielgruppe besonders interessiert. Für Falschangaben kann der/die Makler*in haften, wenn nicht erklärt wird, dass es sich um die Angaben Dritter handelt. Bei eigenen Beschreibungen ist dies nicht möglich.

Die Wichtigkeit von Exposés nimmt durch Immobilienportale im Internet dramatisch zu, auch durch die Verbreitung von Bildern der Immobilie. Dies erhöht auch die Markttransparenz gegenüber den Anzeigen der Tageszeitungen. Auch der Kontakt zwischen Interessenten und Makler*in wird vereinfacht.