Alleinauftrag

Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag ist eine besondere Form des Maklervertrages, der nicht im BGB geregelt ist.

Der Makler ist verpflichtet zum Erreichen des Auftragszwecks tätig zu werden. Es besteht aber keine Verkaufsverpflichtung für den Auftraggeber.

Der Alleinauftrag wird unterschieden in einfachen und qualifizierten Alleinauftrag.