Abmahnung
Die Abmahnung findet im Mietrecht ihre Anwendung, sie wird verwendet, um dem Mieter den vertragswidrigen Gebrauch der angemieteten Räumlichkeiten zu untersagen.
Zu vertragswidrigem Gebrauch kann z. B. die nicht angemeldete Tierhaltung zählen, aber auch die unbefugte Gebrauchsüberlassung (Untervermietung).
Mit der Abmahnung wird der Mieter aufgefordert diese Handlungen einzustellen, wird dem nicht Folge geleistet, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen.
Die Abmahnung soll dem Mieter sein Fehlverhalten aufzeigen, hat aber keine sonstigen Rechtsfolgen.
Eine Abmahnung ist bei besonders schwerer Pflichtverletzung nicht notwendig, erscheint aber zweckmäßig. Will der Vermieter den Mieter z. B. fristlos kündigen, wegen andauernder unpünktlicher Mietzahlung, dann ist eine Abmahnung notwendig.