Einfacher Alleinauftrag

Der einfache Alleinauftrag schützt den Makler vor Konkurrenz während der Auftragsdauer, der Auftraggeber kann somit keine weiteren Makler beauftragen.

Diese Regelung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten werden.

Dennoch ist es dem Auftraggeber gestattet selber einen Interessenten zu finden und einen Vertrag abzuschließen.