Grundpfandrecht

Verwertungsrechte an einem Grundstück werden auch als Grundpfandrecht bezeichnet. Es ist die Sicherheit über die Einhaltung von Kreditzahlungen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungen kann der/die Gläubiger*in die geschuldete Summe durch eine Zwangsversteigerung der betroffenen Immobilie oder des Grundstücks erhalten. Dabei wird meist der/die Inhaber*in des Grundpfandrechts bevorzugt.

Grundpfandrechte sind immer Verwertungsrechte und nur mit dem Eintrag in das Grundbuch gültig. Zudem wird das Grundstück mit den Grundpfandrechten unabhängig von dem/der Eigentümer*in belastet. Die Grundpfandrechte liegen gesetzlich unter den allgemeingültigen Rechten.

Gesetzlich ist im Grundpfandrecht enthalten:

  • die Grundschuld: eine Belastung des Grundstücks muss in einer bestimmten Summe aus dem Grundstück an den/der Begünstigten der Belastung gezahlt werden.
  • die Hypothek: eine Belastung des Grundstücks muss in einer bestimmten Summe zum Ausgleich einer dem/der Begünstigten zustehenden Forderung aus dem Grundstücks gezahlt werden.
  • die Rentenschuld: ähnlich wie die Grundschuld, die aber in bestimmten Zeitintervallen gezahlt werden.

Heutzutage wird die Grundschuld der Hypothek bevorzugt. Für die Grundschuld gelten die Rechtsvorschriften der Hypothek.