Geschäftsräume
Bei einem Vertrag in Bezug auf Geschäftsräume müssen Inhalte genaustens überprüft werden, da die derzeitigen Gesetze über Mietverträge durch den hier geltenden Gewerbemietvertrag größtenteils vertraglich ausgeschlossen werden, wodurch ggf. kein Mieterschutz besteht.
Im Mietvertrag über Geschäftsräume muss eine Vereinbarung über den Geschäftszweck enthalten sein, die Räume müssen für den angegeben Zweck dienlich sein. Zwar haftet der/die Vermieter*in für die Bestimmung des Zwecks, doch vertraglich kann er/sie sich davon ausnehmen.
Formularverträge für Geschäftsräume sind wenig sinnvoll, denn es existiert kein Standardmietvertrag für die verschiedenen Nutzungen von Geschäftsräumen. Deshalb ist es sinnvoll, Mietverhältnisse für Gewerbe von spezialisierten Makler*innen überprüfen zu lassen.