Glasversicherung
Glasschäden, die in einer Glasversicherung enthalten sind, können sich auf Mobiliarglas, z.B. Vitrinen, Schränke, große Spiegel, Glasplatten, etc., oder auf Gebäudeglas, wie Fenster, Türen, Balkone, beziehen. Es sind die häufigsten Schäden in Immobilien.
Allerdings ist die Glasversicherung nicht in herkömmlichen Gebäude- und Hausratsversicherungen mit inbegriffen. Sie kann als Einzelversicherung je nach Glasart, Größe, etc. oder als Pauschalversicherung für Ein-oder Zweifamilienhäser, Wohnungen oder Wohnflächen abgeschlossen werden.