Gewerblicher Grundstückshandel

Beim gewerblichen Grundstückshandel werden Grundstücke über einen Gewerbebetrieb, insbesondere durch Kauf und Verkauf, erworben. Der Gewerbebetrieb ist durch selbstständige Tätigkeit, Teilnahme an der Geschäften und Profiterziehlung charakterisiert.

Der gewerbliche Grundstückshandel untersteht in Bezug auf Profite der Einkommens- und Gewerbesteuer. Private Investoren von Immobilien gelten dann im Gewerbe, wenn der Immobilienhandel über die Drei-Objekt-Grenze hinaus gehen. Liegt man unter dieser Grenze, müssen unter anderem diese Grundzüge vorliegen, damit gewerblicher Grundstückshandel anerkannt wird: Schließung von Vorverträgen, kurzfristige Projektfinanzierung und die Aufzeichnung der Veräußerungsabsicht währen des Baus einer Immobilie.