Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan enthält die bereits vorhandene sowie die geplante Bodennutzung einer Gemeinde. Anders als der Bebauungsplan werden keine verpflichtende Übereinkünfte aufgewiesen. Zudem können keine rechtlichen Ansprüche aus ihm geltend gemacht werden. Trotzdem müssen sie von der oberen Verwaltungsbehörde genehmigt und ihm ein Erläuterungsbericht mit Begründungen der Entscheidungen beigefügt werden. Dieser muss auch einen Umweltbericht umfassen. Alle 15 Jahre muss die Gemeinde den FNP überprüfen und ggf. erneuern.
Im Flächennutzungsplan werden Baugebiete und/oder Bauflächen abgebildet. Dazu gehören auch Grünflächen, Parkanlagen, Verkehrsplanung, Gemeindeeinrichtungen, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen und Flächen zur Nutzung der Land-und Fortstwirtschaft und wichtige Immobilien. Sind in ihm auch Maße enthalten, dienen sie lediglich der Darstellung und keiner verbindlichen Festsetzung.
Ein FNP muss vor der Erstellung oder Änderung mit der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden, z.B. Gewerbeämter, Industrie- und Handelskammern und Fachbehörden, besprochen werden. Dies wird als Beteiligung der Öffentlichkeit, Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger*innen gemeinschaftlicher Belange bezeichnet. Sind in dem FNP Vorhaben gegen die Vorschriften dargestellt, müssen diese geändert werden.
Ein Flächennutzungsplan kann in den meisten Städten und gemeinden gekauft werden. Dies ist vor allem für Makler*innen und Bauträger*innen interessant.