Grundstückskaufvertrag
Mit dem Grundstückskaufvertrag soll garantiert werden, dass der/ die Käufer*in den ausgemachten Preis für die zu kaufende Immobilie zahlt. Im Gegenzug garantiert der/die Verkäufer*in, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird, falls keine Vereinbarung über die Übernahme von Lasten besteht. Der Vertrag beinhaltet ein Verpflichtungs- sowie Erfüllungsgeschäft.
Ersteres besteht aus Regelungen über u.a. Besitzübergang, Voraussetzung für Zahlung des Preises, Fälligkeiten des Kaufpreises, Zusicherung von Eigenschaften, Regelungen über Erwerbsnebenkosten und Provision sowie eventuelle Rücktrittsvorbehalte.
Letzteres ist eine Erklärung der Auflassung sowie die Stellung des Antrags im Grundbuchamt. Eine notarielle Urkunde ist dann verpflichtend, wenn Verträge eine Verpflichtung über die Übertragung oder Erwerb von Eigentum enthalten. Auch zur Immobilie zugehöriges Inventar, das verkauft wird, muss beurkundet werden sowie weitere Nebenabsprachen, ausgenommen bei Kunden, die bereits im Grundbuch verzeichnet sind. Ist dies der Fall, können Änderungen in Verträgen auch formfrei übertragen werden.
Der Vertrag wird dann rechtswirksam, wenn alle Zustimmungserklärungen und Vollmachten sowie Genehmigungen beisamen sind. Dies ist Aufgabe des Notars.
Durch den/die Verkäufer*in anstehende Löschungen, etwa Grundschulden, müssen von dem/der Käufer*in übernommen werden, sofern keine Absprache über eine Löschung besteht.