Generalunternehmer*in
Der Begriff Generalunternehmer*in bezieht sich auf das Bauunternehmen, das al einziges mit dem/der Bauherr*in einen Vertrag für das gesamte Bauvorhaben der Immobilie eingeht. Er/Sie ist es auch, die bei Fremdleistungen Subunternehmen auf Eigenkosten einstellt.
Für den/die Baunternehmer*in ist dies von Vorteil, da er/sie nur einen Vertragspartner und damit auch Ansprechpartner bei Problemen hat, und sich nicht mit einzelnen Unternehmen beschäftigen muss.