Abnahme einer Immobilie

Der Begriff der Abnahme bezieht sich auf die Rückgabe einer Immobilie an den Eigentümer.

Die Abnahme einer Immobilie findet zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses statt. Sie kann unterschiedliche Rechtskonsequenzen mit sich ziehen, je nach Gegenstand der Abnahme.

Die Abnahme kann aber auch auf einen Besitzübergang einer Immobilie angewendet werden. In diesem Fall geht es um zu erbringende Leistungen, die vertraglich geregelt werden. Mit der Erfüllung dieser findet der Besitzübergang statt.