Archiv für ‘Recht’

Blogger: Denkmal vermieten - Steuern sparen19.03.08

Denkmalgeschützte Immobilien können sich durchaus launen, schreiben die Leute vom “Versicherungen-Blog” (wo übrigens auch eine Menge anderer interessanter Dinge stehen, wie der Name vermuten lässt…). Demnach kann der Käufer, der das gute Stück anschließend vermieten möchte, einen Teil der Modernisierungsmaßnahmen und Kaufkosten steuerlich geltend machen, heißt es.
Wer sich allerdings schon mal mit einer Denkmalschutzbehörde auseinandergesetzt hat, überlegt sich die Sache vielleicht noch einmal. Die Schreiber des Versicherungen-Blog verweisen auf Richtlinien zur optischen Änderung denkmalgeschützter Häuser. Bleibt noch anzumerken, dass es auch schon bei dem eigenen Klingel- oder (um Gottes Willen) Firmenschild richtig Ärger geben kann. Kalkulation ist die halbe Miete. In diesem Fall vielleicht sogar mehr…

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Verseuchte Immobilien in Berlin - “Arglistige Täuschung”12.03.08

Man stelle sich vor, man findet den passenden Alterswohnsitz, unterschreibt den Kaufvertrag und soll dann für die Boden- und Grundwassersanierung haften. Was passiert, wenn das Grundstück kontaminiert ist - aber was ist, wenn der Käufer nicht von der Verseuchung wusste? Der Bundesgerichtshof verurteilte bereits die Gewobag EB wegen arglistiger Täuschung, wie der Tagesspiegel berichtet. Dabei kommt doch schnell die Frage auf: Wem darf ich vertrauen, wenn ich eine Immobilien kaufen möchte? Die Gewobag EB ist eine Tochter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Der Deal lief also über das Land Berlin.

Und so heißen die Untermieter einiger Wohnungskäufer in Reinickendorf Blei, Quecksilber und Arsen. Wer nun was genau wusste, wo das Verschweigen der Tatsachen seinen Ursprung nahm, ist offensichtlich noch nicht komplett geklärt. Jetzt geht es laut Tagesspiegel erstmal um 43 Millionen Euro Schadenersatz - rund 200 Anleger klagen, da zwei Gebäude auf dem verseuchten Gelände als Fonds vermarktet wurden. Eine völlig neue Runde also. Dienstag folgt das erste Urteil im Fondsprotest. Dann lesen wir wohl mal wieder Tagesspiegel. Danke, Google News.

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Kapstadt guter Hoffnung: Europäer an den Immobilienmarkt!29.02.08

Das südafrikanische Kapstadt wirbt per vorgefertigtem Interview im openPR-Portal mit Wetter, Essen und einer Fußball-Weltmeisterschaft um europäische Residenten. Und anders als viele PR-Agenturen, versucht Kapstadt.com, Verleger des Magazins “Kapstadt auf deutsch”, mit reiner Information zu punkten. Im Interview mit Michael Hauser, Immobilienmakler der Agentur Seeff Properties, geht es in erster Linie um rechtliche und steuerliche Aspekte für Europäer, die sich in der beliebten Ecke Afrikas eine Immobilie zulegen wollen. Das ist streckenweise informativ, teilweise ernüchternd aber immerhin mal ein Ansatzpunkt, wenn man sich ernsthaft mit der Erst- oder Zweitheimat Kapstadt arrangieren möchte…

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Schrottimmobilien: Wenn die Bank fällig ist26.02.08

Der Bremer wollte mit seinem Appartement Steuern sparen und kaufte ohne Eigenkapital eine “Schrottimmobilie” - das war 1992. 2008 bekräftigt nun der Bundesgerichtshof erneut, dass übers Ohr gehauene Immobilienkäufer unter bestimmten Umständen Schadensersatz von der finanzierenden Bank verlangen können, wie “derwesten” gerade berichtet. Die bestimmten Umstände sind zum Beispiel, dass Bank und Immobilienvertrieb eng zusammenarbeiten und der Kreditgeber von falschen Angaben über Mieteinnahmen weiß. Die “Schrottimmobilie” des Bremers hatte sich als solche entpuppt, als die Pächterin nach fünf Monaten insolvent ging, da die Pachteinnahmen erheblich hinter den Erwartungen zurück blieben, heißt es. Der Kläger hatte einen Kredit über rund 73.000 Euro aufgenommen.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Bremers an das Oberlandesgericht zurück verwiesen, das sich nun mit den Details beschäftigen muss.

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Der Fiskus kriegt die Küche: Erben ohne Extrawurst18.02.08

Wer Immobilien erbt, genoss bisher eine steuerliche Extrawurst - für Wohnung, Haus oder das Familiengewerbe wurden deutlich geringere Abgaben fällig als bei Kapital- oder Barvermögen. Im neuen Erbschaftsteuerrecht ziehen die Forderungen des Fiskus nun offensichtlich gleich. In welcher Form und Ausmaß, vermag man noch nicht verlässlich sagen. Erst am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundesrat einen Forderungskatalog, wie die netzzeitung vermeldet. Finanzminister Steinbrück zitiert das Online-Blatt beschwichtigend: “Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei” - Startschuss für den “Ring deutscher Gutachter” und dessen Mitglieder, in die PR-Offensive zu gehen.

So zeigen die Wertermittler und ihre Vereinigung vermehrt Flagge. Denn die Höhe der Besteuerung ergibt sich aus dem Verkehrswert der vererbten Immobilie. Die Bewertung nehme das Finanzamt vor. Es sei denn, der Eigentümer beauftragt damit Dritte. Die Neuerungen in der Erbschaftsteuer sind ein Aufreger für viele Betroffene. Besonders, wer eine Firma samt gewerblicher Immobilie erbt, muss damit rechnen, dass dem Gewerbe Kapital entzogen wird, heißt es von Wertermittlerin Barbara Koch. “Mitunter kann dadurch die Firma ins Schlingern geraten”, heißt es in einer Mitteilung an die Presse. Minister Peer Steinbrück sieht zuversichtlich nur drei von vier Unternehmen betroffen.

Koch rät, bereits zu Lebzeiten zu vererben: Nutzen und Ertrag bliebe beim Übergeber, im Erbfall “ist wegen der vorausschauenden Gestaltung des Verkehrswertes der Fiskus nicht automatisch der Haupterbe”. Was besonders interessiert, ist die Quintessenz, nämlich die Wertermittlung und die damit entstehenden Steuerabgaben für Hinterbliebene: “Wir Fachleute für Immobilienbewertung helfen Ihnen gerne bei der Reduzierung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.”

In diesem Zusammenhang hört es sich nicht mal seltsam an: Den Verkehrswert senken, um mehr davon zu haben. Was es genau damit auf sich hat, verrät der “Ring deutscher Gutachter” unter seiner gebührenfreien Nummer: 0800-6644526. Ob und in welcher Situation die Konzepte im Erbschaftsfall Sinn machen, muss trotzdem jeder selber wissen…

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