Blogger: Denkmal vermieten - Steuern sparen
Denkmalgeschützte Immobilien können sich durchaus launen, schreiben die Leute vom “Versicherungen-Blog” (wo übrigens auch eine Menge anderer interessanter Dinge stehen, wie der Name vermuten lässt…). Demnach kann der Käufer, der das gute Stück anschließend vermieten möchte, einen Teil der Modernisierungsmaßnahmen und Kaufkosten steuerlich geltend machen, heißt es.
Wer sich allerdings schon mal mit einer Denkmalschutzbehörde auseinandergesetzt hat, überlegt sich die Sache vielleicht noch einmal. Die Schreiber des Versicherungen-Blog verweisen auf Richtlinien zur optischen Änderung denkmalgeschützter Häuser. Bleibt noch anzumerken, dass es auch schon bei dem eigenen Klingel- oder (um Gottes Willen) Firmenschild richtig Ärger geben kann. Kalkulation ist die halbe Miete. In diesem Fall vielleicht sogar mehr…









