Der Fiskus kriegt die Küche: Erben ohne Extrawurst • 18.02.08
Wer Immobilien erbt, genoss bisher eine steuerliche Extrawurst - für Wohnung, Haus oder das Familiengewerbe wurden deutlich geringere Abgaben fällig als bei Kapital- oder Barvermögen. Im neuen Erbschaftsteuerrecht ziehen die Forderungen des Fiskus nun offensichtlich gleich. In welcher Form und Ausmaß, vermag man noch nicht verlässlich sagen. Erst am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundesrat einen Forderungskatalog, wie die netzzeitung vermeldet. Finanzminister Steinbrück zitiert das Online-Blatt beschwichtigend: “Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei” - Startschuss für den “Ring deutscher Gutachter” und dessen Mitglieder, in die PR-Offensive zu gehen.
So zeigen die Wertermittler und ihre Vereinigung vermehrt Flagge. Denn die Höhe der Besteuerung ergibt sich aus dem Verkehrswert der vererbten Immobilie. Die Bewertung nehme das Finanzamt vor. Es sei denn, der Eigentümer beauftragt damit Dritte. Die Neuerungen in der Erbschaftsteuer sind ein Aufreger für viele Betroffene. Besonders, wer eine Firma samt gewerblicher Immobilie erbt, muss damit rechnen, dass dem Gewerbe Kapital entzogen wird, heißt es von Wertermittlerin Barbara Koch. “Mitunter kann dadurch die Firma ins Schlingern geraten”, heißt es in einer Mitteilung an die Presse. Minister Peer Steinbrück sieht zuversichtlich nur drei von vier Unternehmen betroffen.
Koch rät, bereits zu Lebzeiten zu vererben: Nutzen und Ertrag bliebe beim Übergeber, im Erbfall “ist wegen der vorausschauenden Gestaltung des Verkehrswertes der Fiskus nicht automatisch der Haupterbe”. Was besonders interessiert, ist die Quintessenz, nämlich die Wertermittlung und die damit entstehenden Steuerabgaben für Hinterbliebene: “Wir Fachleute für Immobilienbewertung helfen Ihnen gerne bei der Reduzierung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.”
In diesem Zusammenhang hört es sich nicht mal seltsam an: Den Verkehrswert senken, um mehr davon zu haben. Was es genau damit auf sich hat, verrät der “Ring deutscher Gutachter” unter seiner gebührenfreien Nummer: 0800-6644526. Ob und in welcher Situation die Konzepte im Erbschaftsfall Sinn machen, muss trotzdem jeder selber wissen…










