Schrottimmobilien: Wenn die Bank fällig ist
Der Bremer wollte mit seinem Appartement Steuern sparen und kaufte ohne Eigenkapital eine “Schrottimmobilie” - das war 1992. 2008 bekräftigt nun der Bundesgerichtshof erneut, dass übers Ohr gehauene Immobilienkäufer unter bestimmten Umständen Schadensersatz von der finanzierenden Bank verlangen können, wie “derwesten” gerade berichtet. Die bestimmten Umstände sind zum Beispiel, dass Bank und Immobilienvertrieb eng zusammenarbeiten und der Kreditgeber von falschen Angaben über Mieteinnahmen weiß. Die “Schrottimmobilie” des Bremers hatte sich als solche entpuppt, als die Pächterin nach fünf Monaten insolvent ging, da die Pachteinnahmen erheblich hinter den Erwartungen zurück blieben, heißt es. Der Kläger hatte einen Kredit über rund 73.000 Euro aufgenommen.
Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Bremers an das Oberlandesgericht zurück verwiesen, das sich nun mit den Details beschäftigen muss.










29.02.08 at 12:24
Das Volumen dieser Betrügereien soll lt. einem Fernsehbericht gigantisch hoch sein. Sogar auf der Seite:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_028/03.html
wird von über 300.000 !!! Fällen gesprochen…Das dürfte damit ein Schaden im Milliardenbereich sein.
11.04.08 at 16:14
Da stellt sich doch die Frage, wo die Rechtsprechung eine Grenze ziehen will.
Wie hoch soll der Anteil sog. “Schrottimmobilien” an den Verkäufen von ETW und Fondsanteilen an ostdeutschen Immobilien von 1993-99 sein ? 70 % ?
Und dann kommen noch ein paar westdt. Anleger-ETW dazu, die von Vertrieben durchgeknüppelt wurden und die ja auch - bei fast prekären Erwerbern - “irgendwie” finanziert wurden.
Das beste Druckmittel ist noch die Insolvenz des Erwerbers (oder zumindest die Drohung), da dann die kreditgebende Bank die ZV betreiben - und den kredit weitestgehend “abschreiben” muß.